Einladung zur Jahreshauptversammlung

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Alle Mitglieder des Judo-Clubs Langenfeld e.V. sind hiermit zur ordentlichen Jahreshauptversammlung, die nach § 15 der Satzung des Judo-Clubs Langenfeld e.V. im ersten Quartal eines jeden Jahres stattfinden muss, herzlich eingeladen.